Verbot von Feuern im Freien und Feuerwerk

Aufgrund der aktuellen Lage gilt ab sofort auf dem gesamten Kantonsgebiet ein Verbot für Feuer im Freien sowie für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Vergnügungszwecken.

Das Grillieren im privaten Garten oder auf der Terrasse bleibt weiterhin erlaubt, sofern die geltenden Sicherheitsvorschriften konsequent eingehalten werden und keine Brandgefahr besteht.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und den verantwortungsvollen Umgang mit der aktuellen Situation.

Aktuelle Gefahrenlage ersichtlich unter: www.waldbrandgefahr.ch


Trinkwasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung in unserer Gemeinde ist weiterhin sichergestellt.

Dank unserer eigenen Ressourcen können wir die Bevölkerung aktuell zuverlässig mit Trinkwasser versorgen. Trotzdem bitten wir alle Einwohnerinnen und Einwohner, sorgsam mit dem Trinkwasser umzugehen. Die angekündigte Hitzeperiode sowie die derzeit unsichere Niederschlagssituation machen einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser wertvollen Ressource besonders wichtig.

Einige Nachbargemeinden sind bereits von Wasserknappheit betroffen und haben entsprechende Massnahmen für die Bevölkerung beschlossen. Wo möglich unterstützen wir diese Gemeinden mit überschüssigem Trinkwasser, ansonsten dies via Überlauf ungenutzt abfliesst.

Wir danken der Bevölkerung herzlich für ihren bewussten und sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

Der Gemeinderat


Willkommen in Brünisried

Brünisried liegt auf 875 m ü. M., 11 km ostsüdöstlich der Kantonshauptstadt Freiburg (Luftlinie). Das Dorf erstreckt sich auf einem Hochplateau westlich der Sense, am Fuss des Oberholzes, im voralpinen Hügelland des östlichen Freiburger Mittellandes.

Zu Brünisried gehören die Weiler Berg (933 m ü. M.) auf einem breiten Sattel östlich des Oberholzes, Menzisberg (930 m ü. M.) auf einem Vorsprung am Osthang des Oberholzes und Holzgassa (850 m ü. M.) oberhalb des Galteratals sowie zahlreiche Einzelhöfe. Nachbargemeinden von Brünisried sind St. Ursen, Tafers (Alterswil), Plaffeien und Rechthalten.


Der Gemeinderat